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Allgemeine Geschäftsbedingungen der uib gmbh

Download (pdf) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma uib gmbh

Ethische Grundsätze

Die Firma uib fühlt sich den Grundsätzen der Infor­mationsfreiheit, der Resourcenschonung und der Menschenachtung verpflichtet. Dies versuchen wir konkret in unserem unter­nehmerischen Handeln umzusetzen, indem wir unsere Software weitgehend als Open Source publizieren und auf umweltfreundliche Zulieferer zurück­greifen. Aber auch dadurch, dass wir im Zweifelsfall auf Geschäfts­beziehungen zu möglichen Kunden ver­zichten, deren Handeln unseren Grundsätzen in grober Weise entgegenstehen.

Dies ist ins­besondere der Fall bei der Herstellung und Verbreitung von:

  • Waffen mit massivem Schaden für die Zivil­bevölkerung wie z.B. Personenminen, Massenvernichtungswaffen, Streubomben
  • Kernenergieanlagen
  • genetisch manipulierten Lebewesen
  • menschenverachtenden oder faschistischen Publikationen

Laufzeit und Kündigung von Supportverträgen

Wenn nicht explizit anders vereinbart gelten folgende Regelungen:

Der Vertrag läuft über ein Jahr. Er verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Im Falle einer Vertragsverlängerung gilt die zum Zeitpunkt der Verlängerung gültige Preisliste.

Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Die Kündi­gung bedarf der Schriftform.

Abrechnung / Zahlung

Die Abrechnung der Supportleistung erfolgt, wenn nicht explizit anders vereinbart, vierteljährlich unter Vorlage einer zeitlichen Abrechnung mit Tätigkeits­bericht. Die Update-Abonnements sind jährlich im Voraus fällig. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu bezahlen.

Support-Zeiten

Die Reaktionszeit beträgt einen Arbeitstag.

Die telefonische Erreichbarkeit wird montags bis freitags von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr zugesichert. Feiertage, der Rosenmontag und die Zeit zwischen dem 24.12. und 1.1. sind hiervon ausgenommen.

Ausschluss von Supportleistungen

Die Erbringung von Supportleistungen kann durch die uib gmbh verweigert werden, ohne dass ein An­spruch auf Schadensersatz entsteht, wenn:

  • der Kunde angeforderte Konfigurationsdateien und Logdateien nicht vorlegt.
  • der Kunde das Einspielen von durch die Firma uib geforderte Updates verweigert.
  • der Kunde opsi mit nicht von uib autorisierten Modifikationen betreibt.
  • der Kunde den privilegierten Zugang zu einem System verweigert, welches Gegenstand des Supportvertrages ist und wenn vorher ein solcher Zugang vereinbart war.
  • der Kunde mehr als 3 Wochen mit Zahlungen im Rückstand ist.
  • Der Kunde in seinem Handeln mit den oben aufgeführten ethischen Grundsätzen im Widerspruch steht und dies uib erst nach Zustandekommen eines Vertrags bekannt wird.

Haftung

Die uib gmbh bemüht sich, durch sorgfältiges Arbeiten Schäden beim Kunden zu vermeiden.

Zur Abdeckung des verbleibenden Restrisikos hat die uib gmbh eine IT-Haftpflichtversicherung abgeschlos­sen. Hierbei sind Einschränkungen und Ausschlüsse zu beachten. Diese Einschränkungen bzw. nicht versicherbaren Risiken geben wir als Haftungs­aus­schluss an unsere Kunden weiter, soweit dies gesetz­lich zulässig und aus unserer Sicht gerechtfertigt ist.

Die Haftung der uib gmbh für Personenschäden ist auf 1.500.000 € und für sonstige Schäden auf 500.000 € begrenzt.

Die Haftung für Folgeschäden (z.B. Datenverlust, Betriebsunterbrechung) und Vermögensfolge­schä­den, die durch die Verwendung der durch die Firma uib entwickelten Software oder durch Suppor­t­tätigkeiten der uib gmbh ent­stehen, ist ausge­schlossen.

Diese Beschränkung behält auch ihre Gültigkeit für den Fall, dass die uib gmbh besondere Kenntnis von der Mög­lichkeit eines Schadens­eintritts hatte. Hat die uib gmbh Kenntnis von einer Möglich­keit eines Scha­dens­eintritts, dessen Wahr­schein­lichkeit oder Schadens­größe deutlich über die Risiken aus dem Betrieb der von dem Kunden vorgegebenen System-Software hinausgehen, so ist dies dem Kunden rechtzeitig und schriftlich mitzuteilen.

Insbesondere wird keine Haftung wird gewährt für:

  • Ansprüche wegen Produktfehlern (z.B. Hardware, Software), die ausschließlich im Verant­wor­tungsbereich eines Dritten (z.B. Hersteller oder Lieferant) liegen, soweit wir diesen nicht in Regress nehmen können.
  • Ansprüche wegen des Ausfalls oder der mangelhaften Bereitstellung von Internet­providing- oder Telekommunikations-Dienst­leistungen durch Dritte sowie der Bereitstellung von Gebäuden, Räumlichkeiten oder techni­scher Infrastruktur (z.B. Wasser- und Strom­lieferanten) durch Dritte, soweit wir diesen nicht in Regress nehmen können;
  • Ansprüche aufgrund staatlicher Handlungen, Verwaltungsentscheidungen oder Unter­su­chungen durch Behörden in den USA oder Kanada;
  • Ansprüche wegen Verletzung von Patent­rechten;
  • Ansprüche wegen Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Planung, Kon­struktion, Herstellung oder Lieferung von Luft- oder Raumfahrzeugen einschließlich der Steuerung und Überwachung des Luft- oder Raumverkehrs;
  • Ansprüche wegen Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Planung, Konstruktion, Herstellung, Überwachung, Steuerung oder Lieferung von kerntechnischen oder atomaren Anlagen;
  • Ansprüche wegen Lieferungen und Leistungen für Waffensysteme; Ansprüche wegen Schäden aufgrund energie­reicher ionisierender Strahlen (z.B. Strahlen radioaktiver Stoffe); Ansprüche wegen Schäden, die zurückzu­führen sind auf- gentechnische Arbeiten;- gentechnisch veränderte Organismen (GVO);- Erzeugnisse, die Bestandteile aus GVO ent­halten oder unter Verwendung von GVO her­gestellt werden;
  • Ansprüche wegen Schäden, die durch An­drohung oder Anwendung von Gewalt, insbesondere Krieg, Bürgerkrieg, Terrorismus verursacht oder vergrößert werden.
  • Ansprüche aufgrund von Umweltschäden.

Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungs­begren­zung gilt nicht bei nachge­wiesener grober Fahr­lässigkeit oder Vorsatz. Die oben genannten Haftungsbegrenzungen gelten nicht für Ansprüche, die auf Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit beruhen oder dem Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend zu­stehen.

Copyright

Für Software und Dokumente, die die uib gmbh für Kunden erstellt, erhält der Kunde an allen in diesem Rahmen gefertigten Programmen, Quelltexten und deren Dokumentationen das nicht ausschließliche und übertragbare Nutzungsrecht.

Der Quelltext bleibt Eigentum der uib gmbh. Eventuelle Rechte Dritter an Texten und Quell­codes, die von der uib gmbh verwendet wurden, bleiben davon unberührt.

Weitergabe von Software Dritter

Wird dem Kunden Software überlassen, so ist die­ser verpflichtet, die Lizenzbestimmungen der jewei­ligen Software einzuhalten.

Datenschutz und Vertraulichkeit

Die Daten des Bestellers werden - soweit notwendig und im Rahmen des Bundes­daten­schutzgesetzes zulässig - elektronisch gespeichert, verarbeitet und ausgewertet. Der Kunde ist damit einverstanden. Die Daten werden nur im Einver­ständnis mit dem Kunden an Dritte weitergegeben. Beide Vertragspartner verpflichten sich gegen­sei­tig, Know-how und Betriebsgeheimnisse, die sie bei der Durchführung dieses Vertrages über­einander erfahren und alles Know-how, das nicht allgemein bekannt ist, gegenüber Dritten geheim zu halten und ihre Mitarbeiter entsprechend zu verpflichten.

Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegen­wärtigen und künftigen Lieferungen und sonstige Leistungen.

Entgegenstehenden Geschäftsbe­stim­mungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Soweit der Kunde auf die Verwendung seiner AG verweist, gelten die beiderseitig verwendeten Klauseln nur insoweit, als sie übereinstimmen. Die sich widersprechenden AGB-Klauseln werden nicht Vertragsinhalt, an ihre Stelle treten die gesetzlichen Regelungen.

Ein Ausschluss der AGB der uib gmbh durch die AGB der anderen Vertrags­partei ist nicht möglich.

Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ganz oder teilweise un­wirk­sam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ganz oder teilweise unwirksame Regelung durch eine solche Regelung zu ersetzen, deren wirtschaft­licher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung mög­lichst nahe kommt.